Eine Patientin auf unserer Station hatte nach ihrer Knieprothesen-Operation starke Schmerzen, die sich nach einer Diclobene-Infusion nur wenig besserten. Deshalb bekam sie nach Rücksprache mit einem Arzt von einer Schwester eine halbe Ampulle Dipidolor subcutan injiziert.
Etwas später sagte diese Patientin zu mir, dass das Schmerzmittel sehr gut wirken würde. Ich erklärte ihr, dass das Dipi ein starkes Schmerzmittel ist, das unter das Suchtmittelgesetz fällt und die Anwendung jedes Mal von einem Arzt abgezeichnet werden muss.
Daraufhin meinte ihre Bettnachbarin scherzhaft: “Ah, du bekommst Hasch!”.
Hätte ich den beiden sagen sollen, dass Dipidolor eher mit Heroin verwandt ist als mit Haschisch? Oder hätte sie das eher beunruhigt? ![]()









