
Heute (inzwischen schon gestern) war die von mir am meisten gefürchtete Prüfung, nämlich die Diplomprüfung in Pflege, Palliativpflege, Pflege alter Menschen und Hauskrankenpflege. Und das auch noch vor der gesamten Prüfungskomission laut Paragraph 59 GuKG [1]. Außerdem musste ich noch meine Fachbereichsarbeit präsentieren.
Da die Prüfungen in alphabetischer Reihenfolge abgenommen wurden war ich als letzter dran. Die Nervosität stieg mit jeder Minute und ich habe zwei Packungen Zigaretten verbraucht.
Gegen 16:00 war es dann soweit. Ich durfte in den Vorbereitungsraum gehen, meine Fragen ziehen und mich auf die Beantwortung der Fragen vorbereiten (Zeit: 30 Minuten).
Als ich die Fragen angeschaut habe, habe ich zuerst einen Schreck bekommen. Ich hätte alles mögliche ziehen können: Interne Pflege, Chirurgische Pflege, Neurologische Pflege, Gynäkologische Pflege. Aber ich muss ja unbedingt eine Frage aus einem Fachgebiet ziehen, das mich nicht unbedingt am meisten interessiert: Wochenbettpflege
Gegeben war ein Fallbeispiel einer Patientin, die schon bei ihrem ersten Kind eine schwere Präeklampsie mit anschließender Notfall-Sectio hinter sich hatte. Nun ist sie wieder schwanger (34. Woche), hat wieder eine Präeklampsie und leidet zudem unter Obstipation. Gefragt waren unter anderem:
- Die wichtigsten Pflegediagnosen, Ziele und Maßnahmen
- Bei welchen Symptome und Laborwerten würde ich sofort den Arzt verständigen
- Was ist eine Eklampsie, welche Maßnahmen treffe ich bei Auftreten derselben, wie lange nach der Geburt kann eine Eklampsie auftreten?
- Welche Notfallmedikamente müssen vorbereitet werden?
Die zweite Frage (aus dem Fachbereich Palliativpflege) war auch nicht unbedingt mein Spezialgebiet: Gegeben war eine ca. 25-jährige Patientin in der 26. Schwangerschaftswoche, die auf der Wochenstation aufgenommen wurde weil sie keine Kindesbewegungen mehr spürte Auch die Ultraschalluntersuchung zeigte keine Bewegungen oder Herztätigkeit des Kindes mehr an. Gefragt wurde unter anderem:
- Aspekte, die das Annehmen und den Verlust des Kindes berücksichtigen
- Welche Gegenstände können als Erinnerung oder Symbol mitgegeben werden
- Welche Bedeutung haben Namensgebung, Taufe und Beerdigung des Kindes?
- Welche Maßnahmen und Tätigkeiten sind im Stationsablauf zu beachten?
Auch die Frage in Pflege alter Menschen war ein Fallbeispiel: Ein Bewohner einer Böhm-Station wird jeden Tag gegen 17:00 unruhig, welche Maßnahmen treffe ich? Weiters wurde gefragt:
- Was bedeutet Coping, wie kann man es in der Pflege einsetzen?
- Was bedeutet Noopsyche, was bedeutet Thymopsyche?
- Erläutern sie die Interaktionsstufen dieses Modells?
In Hauskrankenpflege waren meine Fragen recht einfach:
- Tätigkeitsbereich der Pflegehelfer (lt. Paragraph 84 GuKG)
- Anhand von 5 Beispielen den Unterschied in der Hygiene zwischen häuslichem Umfeld und im Krankenhausbereich beschreiben.
Nach der Vorbereitungszeit musste ich in den Prüfungsraum und dort die gestellten Fragen beantworten. Angefangen habe ich mit Hauskrankenpflege, was auch gut lief. Anschließend ging ich zu Pflege über. Die dafür zuständige Lehrerin musste mir die Antworten der Fragen praktisch aus der Nase ziehen. Es war ja wie gesagt nicht unbedingt mein Spezialgebiet.
In Palliativpflege hatte ich auch ein paar Aussetzer, alles in allem lief es aber gut. Bei Pflege alter Menschen konnte ich dann wieder mehr erzählen
Nach der Prüfung musste ich den Raum wieder verlassen, damit die Geräte für die Präsentationen der Fachbereichsarbeiten vorbereitet werden konnten.
In der Reihenfolge der Präsentationen war ich an siebter Stelle (von 12), da hier nicht nach dem Alphabet sonder nach den Themengebieten der FBA vorgegangen wurde. Auch hier war meine Nervosität groß, da ich es nicht mag, vor Menschen zu sprechen.
Als ich endlich an der Reihe war habe ich glaube ich eine halbwegs akzeptable Leistung erbracht. Nach der Präsentation wurden mir noch ein paar Fragen über die Art meiner Literaturrecherche und über Formalkriterien gestellt, die ich aber fast alle beantworten konnte.
Nun hieß es nur noch warten bis die letzte Präsentation beendet war und die Komission bereit für die Verlesung der Noten war. Gegen 19:00 war es dann endlich soweit. Alle Prüflinge dieses Tages wurden in den Raum gebeten und die Noten wurden wiederum alphabetisch verlesen.
Die Noten der Fächer Pflege und Palliativpflege wurden zu einer Note zusammengefasst, die dann schlussendlich auch im Diplomzeugnis aufscheinen wird. Die Gewichtung der Noten ist hier 2:1.
Ich habe in Pflege ein Befriedigend erreicht, in Palliativpflege ein Gut, ergibt als Gesamtnote ein Befriedigend, womit ich sehr gut leben kann 
Auch Hauskrankenpflege und Pflege alter Menschen wurden zu einer Gesamtnote zusammengerechnet. Da ich jeweils ein Sehr Gut erreicht habe war die Gesamtnote klar
Meine Fachbereichsarbeit wurde mit Befriedigend beurteilt. Mehr habe ich sowieso nicht erwartet
Die Präsentation floss nur zu einem minimalen Teil (wenn überhaupt) in diese Note ein. Sie war also eher eine Formsache.
Den theoretischen Teil der Prüfung haben alle meiner Mitschülerinnen und Mitschüler bestanden, als Wermutstropfen bleibt nur, dass einige ihre Fachbereichsarbeit innerhalb von acht Wochen noch einmal überarbeiten oder neu erstellen müssen, da diese mit Nicht genügend beurteilt wurden.
Insgesamt bin ich sehr zufrieden mit dem Ergebnis des heutigen Tages. Die Noten könnten natürlich besser sein aber letztendlich bin ich nur froh, dass dieser Tag der extremen nervlichen Anspannung vorbei ist und ich alles positiv abgeschlossen habe.
Jetzt fehlen nur noch zwei kleinere Prüfungen (Strukturen im Gesundheitswesen und Gesundheitserziehung), die am 18. September stattfinden. Am 28. September ist dann endlich die feierliche Verleihung meines Diploms.
Ich hoffe nur, dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler, die morgen den Prüfungstermin haben ebenso erfolgreich sind. Jedenfalls wünsche ich ihnen viel Glück, alles Gute und starke Nerven
[1] Die Direktorin der Schule, alle Lehrer/innen der Schule, der Medizinische Leiter der Schule, eine Vertreterin der Tiroler Landessanitätsdirektion, eine Vertreterin der Geschäftsführung sowie ein Vertreter der gesetzlichen Interessensvertretung
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